Abschiebehaftberatung der Law Clinic und Refugee Law Clinic
Seit einiger Zeit bietet die Law Clinic und die Refugee Law Clinic an der Uni Hamburg Beratung für Abschiebegefangene an.
Heißt: Wenn Menschen in AHaft genommen werden oder befürchten, dass das geschehen könnte, können sie Kontakt zu ihnen aufnehmen und sich von ihnen rechtlich beraten und begleiten lassen. Die Betroffenen und/oder ihre Angehörigen können gern schon im Vorfeld Verbindung der Law Clinic aufnehmen, aber natürlich auch erst nach der Inhaftnahme aus dem Gefängnis heraus. Sie besuchen die Betroffenen oder halten telefonisch/über Chat Kontakt, klären sie über ihre Rechte auf und stehen ihnen als sogenannte Personen des Vertrauens zur Verfügung (sie können dann z. B. auch Haftaufhebungsanträge stellen). Wo nötig bringen sie eigene Dolmetscher:innen mit.
Die Begleitung ist speziell wichtig für Leute, die keinen Anwalt bzw. keine Anwältin haben – und das sind leider in dem Bereich die meisten. Eine Pflichtbeiordnung wie im Strafrecht gibt es in der AHaft nicht. Die Law Clinic Mitarbeiter haben sich von Spezialisten in diesem Feld schulen lassen und können eigenständig Betroffene unterstützen, sie arbeiten ggf. aber auch bereits involvierten Anwält:innen zu. Anwält:innen, die sich in diesem Feld wirklich auskennen, gibt es leider nur sehr wenige. Das ist ein ganz eigener Rechtsbereich, der mit ausschließlich migrationsrechtlichen Kenntnissen nicht ausreichend bearbeitet werden kann. Der Erfahrung der Law Clinic nach verlieren auch viele Betroffene, die vorher anwaltlich vertreten worden sind (z. B. im Asylverfahren), den Kontakt zu ihren Anwält:innen, wenn sie in Haft kommen.
Das Problem: Etwa 50 % der AHaft-Fälle weisen teilweise eklatante Rechtsfehler auf. Das ist eine erschreckend hohe Zahl, zumal das ja nicht einfach eine Formalie ist, sondern existenzielle Folgen hat. Viele der Betroffenen sind zu Unrecht in Haft, und keiner merkt es, weil schlicht niemand die Leute anständig berät. Die Leute werden dann abgeschoben, und kein Hahn kräht mehr danach, ob die Haft überhaupt zulässig war. Zusätzlich müssen die Gefangenen die Haftkosten selbst tragen, gehen also mit hohen, meist fünfstelligen Schuldensummen aus dem Land. Das ist ein Wiedereinreisehindernis, selbst wenn sich nach der Abschiebung neue, legitime Gründe für die Rückkehr ergeben (z. B. die Geburt eines deutschen Kindes).
Die Law Clinic bietet außerdem Multiplikator:innenschulungen an: Sie klären gern über Zoom oder in Präsenz Gruppen darüber auf, wie die Situation in der AHaft aussieht, was Betroffene und ihre Angehörigen/Unterstützer:innen unbedingt tun (oder auch lassen!) sollen, welche rechtlichen Interventionen denkbar sind und welche Möglichkeiten der schnellen Hilfe es sonst noch gibt. Gern senden sie interessierten Projekten auch ihre Flyer und Visitenkarten in gedruckter Form zu.
Law Clinic der Bucerius Law School: https://law-clinic.de/
Refugee Law Clinic Hamburg: https://www.jura.uni-hamburg.de/lehrprojekte/law-clinics/refugee-law-clinic.html
Flyer Download: Flyer_Abschiebehaftberatung-HH